Datenschutzbeauftragter: Grundsätzlich Finger vom Fax lassen

Nur noch in begründeten dringlichen Fällen soll nach einer datenschutzrechtlichen Risikoabschätzung gefaxt werden, betont der Thüringer Kontrolleur Lutz Hasse.

Dieser Artikel wurde indexiert von heise Security

Lesen Sie den originalen Artikel: